Aktuell
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02.10.2024
Pressemitteilung des StMI: „Herrmann zur heutigen Sammelabschiebung nach Tunesien"
Im Folgenden finden Sie eine Pressemitteilung des StMI zur einer Sammelabschiebung nach Tunesien.
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19.09.2024 - 34/2024
Erfolgreiche Rückführungsmaßnahme nach Bulgarien
Bei der heutigen Rückführungsmaßnahme über den Flughafen München nach Sofia, Bulgarien konnten insgesamt 25 vollziehbar ausreisepflichtige bulgarische und syrische Staatsangehörige rückgeführt werden. An Bord dieser voll ausgelasteten Maschine befanden sich 19 Personen aus bayerischer Zuständigkeit.
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18.09.2024 - 33/2024
64 Personen im Rahmen einer Sammelabschiebung erfolgreich nach Georgien rückgeführt
Heute startete ein Sammelcharter vom Flughafen München nach Tiflis/Georgien. Mit dieser voll ausgelasteten Maßnahme konnten insgesamt 64 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige erfolgreich rückgeführt werden. An Bord der Maschine befanden sich 62 Personen aus bayerischer Zuständigkeit.
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Im Fokus
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
mehrMit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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