Aktuell
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11.07.2025 - 22/2025
Erfolgreiche Abschiebung von Straftätern nach Somalia
Vom Flughafen Leipzig startete gestern Abend ein Sammelcharter in Richtung Mogadischu/Somalia.
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08.07.2025 - 21/2025
Bayerische Rückführungsmaßnahme nach Aserbaidschan
Am 8. Juli 2025 startete vom Flughafen München aus ein Sammelcharter unter der Federführung von Bayern nach Baku/Aserbaidschan. Im Rahmen der Maßnahme konnten insgesamt 28 aserbaidschanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland rückgeführt werden. An Bord der Maschine befanden sich 23 Personen aus bayerischer Zuständigkeit.
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01.07.2025 - 20/2025
Rückführung von 51 ausreisepflichtigen Personen nach Georgien
Vom Flughafen München startete heute ein Sammelcharter in Richtung Tiflis/Georgien. Im Rahmen dieser Maßnahme konnten insgesamt 51 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige rückgeführt werden. 32 Personen stammen aus der Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden.
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Im Fokus

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
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Mit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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