Aktuell
-
15.05.2025 - 16/2025
Bayerische Rückführungsmaßnahme nach Gambia
Im Rahmen der Sammelrückführungsmaßnahme am 14. Mai 2025 über den Flughafen München nach Banjul/Gambia konnten insgesamt 18 vollziehbar ausreisepflichtige gambische Staatsangehörige rückgeführt werden.
Mehr lesen -
14.05.2025
Internationaler Austausch mit Somalia
Um internationale Beziehungen mit Somalia zu pflegen sowie Informationen zur aktuellen Rückführsituation auszutauschen, traf sich LfAR-Präsident Axel Ströhlein heute mit dem somalischen Konsul Dahir Salad Hassan.
Mehr lesen -
13.05.2025 - 15/2025
Kurzmeldung: Erfolgreicher Charter nach Griechenland
Im Rahmen der heutigen Kleinchartermaßnahme über den Flughafen Stuttgart nach Athen/Griechenland konnten insgesamt 10 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden.
Mehr lesen - Alle Pressemitteilungen
- Alle Interviews
- Alle Aktuellen Meldungen
Im Fokus

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
mehr
Mit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
mehr