Passersatzbeschaffung

Die beiden Hauptaufgaben der Zentralen Passersatzbeschaffung im Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bestehen in der Identitätsklärung und in der Beschaffung von Passersatzpapieren für ausreisepflichtige Ausländer, welche nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sind.

Die Bedeutung dieser Aufgaben ergibt sich im Zusammenhang der Rückführung vollziehbar ausreisepflichtigter Ausländer: Ein ausländischer Staatsangehöriger muss beispielsweise im Falle eines abgelehnten Asylverfahrens die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Für die Ausreise, welche in der Regel in das Heimatland erfolgt, werden gültige Reisedokumente benötigt. Eine große Anzahl der Personen, welche in Deutschland Asyl beantragen, legen jedoch bei der Einreise keinen Reisepass oder sonstige Dokumente vor. Das LfAR unterstützt auf Ersuchen die zuständigen Ausländerbehörden bei der Beschaffung dieser Dokumente und bei den damit verbundenen Maßnahmen der Staatsangehörigkeits- bzw. Identitätsfeststellung.


Das Wichtigste auf einen Blick