01.07.2025 - 20/2025

Rückführung von 51 ausreisepflichtigen Personen nach Georgien

Vom Flughafen München startete heute ein Sammelcharter in Richtung Tiflis/Georgien. Im Rahmen dieser Maßnahme konnten insgesamt 51 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige rückgeführt werden. 32 Personen stammen aus der Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden.

Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit waren 11 Personen rechtskräftig verurteilt. Zu den Delikten gehören unter anderem räuberischer Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Einschleusen von Ausländern mittels lebensgefährdender und unmenschlicher Behandlung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Trunkenheit im Straßenverkehr.

Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger verdeutlicht die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei. Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit.