Zentralstelle Ausländerextremismus

Ziel der Zentralstelle Ausländerextremismus ist die Bündelung der behördlichen Kompetenzen für eine schnelle und konsequente Aufenthaltsbeendigung von Ausländern, die als islamistische oder sonstige ausländerextremistische Gefährder einzuordnen sind.

Hierfür steht die Zentralstelle Ausländerextremismus den Sicherheitsbehörden und Ausländerbehörden als Ansprechpartner zu Verfügung. Durch umfassenden Informationsaustausch mit allen beteiligten Stellen können repressive, präventive und ausländerrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Ziel ist hierbei, den bestehenden rechtlichen Rahmen konsequent auszuschöpfen. Im Einzelfall kann das Landesamt für Asyl und Rückführungen – Zentralstelle Ausländerextremismus - hierfür auch die Zuständigkeit von der zuständigen Ausländerbehörde übernehmen.


Das Wichtigste auf einen Blick