Aufgabenbereiche
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) nimmt die landesweiten operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführungen wahr, insbesondere
- die operative Zusammenarbeit mit den für die Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung befassten Behörden, Organisationen und Einrichtungen
 - die Bearbeitung von Schubanträgen der Ausländerbehörden
 - die Koordinierung von Sammelabschiebungen
 - die Koordination der digitalen Fachanwendungen im Bereich Rückführung
 - die zentrale Beschaffung von Passersatzpapieren und Heimreisedokumenten und die damit verbundenen Maßnahmen der Identitätsfeststellung und -sicherung
 - die Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten
 - die Koordination und Verstärkung der verschiedenen Rückkehrprogramme
 - die Funktion als Zentralstelle Ausländerextremismus
 - die Intensivierung der Abschiebung randalierender und gewalttätiger Ausländer durch eine eigens eingerichtete Zentralstelle Task Force
 - den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München
 
Die Zuständigkeiten sind rechtlich in der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht (Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht – ZustVAuslR) zu finden.
