Aufgabenbereiche

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) nimmt die landesweiten operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführungen wahr, insbesondere

  • die operative Zusammenarbeit mit den für die Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung befassten Behörden, Organisationen und Einrichtungen
  • die Bearbeitung von Schubanträgen der Ausländerbehörden
  • die Koordinierung von Sammelabschiebungen
  • die Koordination der digitalen Fachanwendungen im Bereich Rückführung
  • die zentrale Beschaffung von Passersatzpapieren und Heimreisedokumenten und die damit verbundenen Maßnahmen der Identitätsfeststellung und -sicherung
  • die Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten
  • die Koordination und Verstärkung der verschiedenen Rückkehrprogramme
  • die Funktion als Zentralstelle Ausländerextremismus
  • die Intensivierung der Abschiebung randalierender und gewalttätiger Ausländer durch eine eigens eingerichtete Zentralstelle Task Force
  • den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München

 

 

Die Zuständigkeiten sind rechtlich in der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht (Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht – ZustVAuslR) zu finden.