Zwei bayerische Kleinchartermaßnahmen: Rückführung von 20 ausreisepflichtigen Personen
Heute fanden zwei bayerische Rückführungsmaßnahmen statt, die durch das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) organisiert wurden.
Vom Flughafen Stuttgart startete ein Kleincharter nach Athen/Griechenland. Dabei wurden acht vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt.
An Bord der Maschine waren vollziehbar ausreisepflichtige syrische, russische, griechische und ungeklärte Staatsangehörige, welche über einen Schutzstatus in Griechenland verfügen. Alle Rückgeführten befanden sich in bayerischer Zuständigkeit. Unter den Rückgeführten befanden sich zwei rechtskräftig verurteilte Personen.
Zudem erfolgte heute über den Flughafen München eine weitere Kleinchartermaßnahme nach Zagreb/Kroatien mit insgesamt 12 vollziehbar ausreisepflichtigen syrischen, russischen, afghanischen, somalischen, aserbaidschanischen, türkischen und staatenlosen Staatsangehörigen. Alle Rückgeführten befanden sich in bayerischer Zuständigkeit.
Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit.