17.09.2025 - 24/2025

Zwei bayerische Chartermaßnahmen: Rückführung von 58 ausreisepflichtigen Personen

Heute fanden zwei erfolgreiche bayerische Rückführungsmaßnahmen statt, die durch das Landesamt für Asyl und Rückführungen organisiert wurden.

Vom Flughafen Stuttgart startete eine Maschine nach Bukarest in Rumänien. Dabei konnten 14 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden, die sich alle in der Zuständigkeit des Freistaats Bayern befanden.

Die rückgeführten Personen sind alle rechtkräftig verurteilte Straftäter. Die Verurteilungen reichen von räuberischem Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Betrug, gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern unter lebensgefährdenden Bedingungen, schwerem Bandendiebstahl und schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung.

Zudem erfolgte über den Flughafen Leipzig eine weitere Chartermaßnahme nach Chisinau/Moldau und Tiflis/Georgien. Hierbei konnten insgesamt 16 vollziehbar ausreisepflichtige moldauische und 28 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige rückgeführt werden.

Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit befanden sich 12 rechtskräftig verurteilte Personen. Diese sind unter anderem wegen des Einschleusens von Ausländern mittels lebensgefährdender und erniedrigender Behandlung, gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern unter lebensgefährdender Behandlung, Diebstahls mit Waffen, schwerem Bandendiebstahl, besonders schwerem Diebstahl und Urkundenfälschung rechtskräftig verurteilt worden.