Sammelcharter nach Albanien und Kosovo: Abschiebung von 40 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
Im Rahmen der heutigen Sammelrückführungsmaßnahme über den Flughafen Leipzig nach Tirana/Albanien und Pristina/Kosovo konnten insgesamt 21 vollziehbar ausreisepflichtige albanische Staatsangehörige und 19 vollziehbar ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige rückgeführt werden.
Unter den 34 Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit befanden sich 14 rechtskräftig verurteilte Personen. Diese sind u.a. wegen Mordes, versuchten Mordes, Geiselnahme, Vergewaltigung, schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung, sexueller Belästigung, Einfuhr von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig verurteilt worden.
Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit.