15.05.2023 - 04/2023

Veröffentlichung Jahresbericht 2022: Jetzt zum Download verfügbar

Präsident Ströhlein blickt auf das Jahr 2022 zurück: „Noch mit den Nachwirkungen der Corona-Pandemie beschäftigt, hat das Jahr 2022 uns alle vor neue dramatische Herausforderungen gestellt: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der seit dem 24. Februar 2022 tobt, stellt eine Zeitenwende dar. Er bringt unsägliches Leid und hat auch zu einem Zustrom einer großen Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine geführt. Insbesondere die unmittelbaren Anrainerstaaten, aber auch Deutschland, mussten schnell reagieren: In Deutschland wurden Verfahren etabliert, um für eine bestmögliche Verteilung und Unterbringung der Geflüchteten zu sorgen. Sämtliche mit der Verwaltung und Versorgung von Ausländern betrauten Behörden in Bayern haben zusammengearbeitet, um eine Aufnahme im Zeichen der Humanität umzusetzen.“

Durch eine organisatorische Umstrukturierung im Jahr 2022 hat sich das Landesamt für Asyl und Rückführungen an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst, um flexibler auf äußere Einwirkungen reagieren zu können. „Der nun veröffentlichte Jahresbericht soll nicht nur einen Rückblick auf das Jahr 2022 verschaffen, sondern auch über die vielfältigen Themenbereiche sowie internen Veränderungen des LfAR informieren“, erklärt Ströhlein.

Trotz zahlreicher Herausforderungen im Jahr 2022 gelang es, die Zahl der Abschiebungen zu steigern: 2022 wurden in Bayern 2.046 Abschiebungen durchgeführt. „Das sind rund 7 Prozent mehr Abschiebungen als im Vorjahr", stellt Ströhlein fest (2021: 1.913; 2020: 1.558 Abschiebungen). Dabei priorisiert das Landesamt seit jeher die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. 

„Die bayerische Flüchtlingspolitik steht für Humanität und Ordnung“, so Präsident Ströhlein. Soweit feststeht, dass eine Person nicht in Deutschland bleiben darf, wird der freiwilligen Rückkehr zunächst Vorrang gegeben und diese auch mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. „Im letzten Jahr reisten 1.344 Personen im Rahmen einer geförderten Ausreise aus Bayern aus. Sollte eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen, müssen aber auch Rückführungen unter Betrachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalls konsequent durchgeführt werden“, erklärt Ströhlein.

Der Jahresbericht 2022 ist jetzt auf unserer Homepage zum Download verfügbar.