01.08.2023 - 05/2023

5 Jahre LfAR

5 Jahre Effektivität, Konsequenz sowie Humanität und Ordnung im Bereich Rückführung und Freiwillige Rückkehr

Vor fünf Jahren, am 1. August 2018, wurde das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) gegründet, um landesweite Kompetenzen im Bereich Rückführung und Freiwillige Rückkehr zu bündeln und effektiv unter Beachtung integrationspolitischer Grundsätze umzusetzen.

Seitdem hat sich das LfAR als Landesoberbehörde mit Zentralstellenfunktion für die gesamte Familie der Ausländerbehörden auf kommunaler Ebene sowie für die ZAB etabliert.

Die Regierungserklärung von Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder am 18.April 2018 gab den Startschuss für den Aufbau dieser neuen, spezialisierten Landesoberbehörde. Der Bayerische Asylplan vom Juni 2018 umriss ihren Aufgabenzuschnitt.

Seit nunmehr knapp drei Jahren treibt Präsident Axel Ströhlein mit Vizepräsidentin Anette Lenz den Aufbau des LfAR gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter voran. Insgesamt verfügt das LfAR über zwei Dienstsitze und drei weitere Standorte. Neben Ingolstadt/Manching und München ist die Behörde ebenfalls am Flughafen München, in Ansbach und in Berlin vertreten.

Die bayerische Flüchtlingspolitik steht für Humanität und Ordnung. Soweit feststeht, dass eine Person nicht in Deutschland bleiben darf, wird zunächst der freiwilligen Rückkehr Vorrang gegeben und diese auch mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Sollte eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen, müssen im Anschluss als letztes Mittel aber auch Rückführungen unter Betrachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalls konsequent durchgeführt werden. Höchste Priorität beim Vollzug von Rückführungsmaßnahmen haben beim LfAR die schnellstmögliche Aufenthaltsbeendigung von Straftätern und Gefährdern.

Förderung der freiwilligen Rückkehr

Das LfAR bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.

„Allein im letzten Jahr reisten 1.344 Personen im Rahmen einer geförderten Ausreise aus Bayern aus. Sollte eine freiwillige Ausreise nicht erfolgen, müssen aber auch Rückführungen unter Betrachtung aller Gegebenheiten des Einzelfalls vollzogen werden“, erklärt Ströhlein.

Mit dem vom LfAR entwickelten „Bayerischen Rückkehrprogramm“ können die Rückkehrberatungsstellen – im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen – in ihrer Beratung durch die verschiedenen Förderbausteine auf die individuellen Bedürfnisse der Rückkehrerinnen und Rückkehrer reagieren und passgenaue Förderungen anbieten. Zudem können die Rückkehrinteressierten in interaktive Trainings vermittelt werden, die von der Deutschen Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e.V. durchgeführt und vom LfAR gefördert werden. In Gruppen mit anderen Teilnehmenden lernen sie Basiswissen zur Existenzgründung, grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse und wie ein Familienbudget effizient verwaltet wird.