16.03.2021 - 07/2021
Sammelanhörung
© LfAR

Zusammenarbeit zwischen Senegal und LfAR - Sammelanhörung zur Identitätsklärung

In den ersten beiden Märzwochen wurden 171 Personen angehört und davon 98 als Senegalesen identifiziert. Grundsätzlich trifft jeden Ausländer die Verpflichtung, bei der Klärung seiner Identität beziehungsweise Staatsangehörigkeit mitzuwirken.

Auf Initiative des Landesamtes für Asyl und Rückführungen (LfAR) konnte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundespolizei sowie Vertretern der Republik Senegal eine Sammelanhörung zur Identifizierung von senegalesischen Staatsangehörigen organisiert werden. Möglich machte dies die langjährige enge und konstruktive Zusammenarbeit dieser Behörden.

Eine vierköpfige, teils direkt aus dem Senegal angereiste Delegation, bestehend aus Regierungsangehörigen und Polizeibeamten hat über Interviews die senegalesische Staatsangehörigkeit der vorgeladenen Personen geprüft.

Die Feststellung der Identität und insbesondere der Staatsangehörigkeit von Ausländern, meist unter Einbeziehung von Auslandsvertretungen sowie in der Folge die Beschaffung von Pässen und Passersatzpapieren für ausreisepflichtige Ausländer, sind essenzielle Voraussetzungen
für einen weiteren Verbleib, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für die Durchführung von Rückführungsmaßnahmen.

Bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie war diese Maßnahme die erste gemeinsame Sammelanhörung zwischen dem LfAR und einem ausländischen Staat seit über sieben Monaten.