05.02.2021 - 04/2021

Sonderprogramm Afrika wurde verlängert

Unterstützung freiwilliger Rückkehrerinnen und Rückkehrer durch das Landesamt für Asyl und Rückführgen beim Neustart in ihrem Herkunftsland hat sich bewährt.

Im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung hat das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Bayerische Richtlinie zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland, kurz: „Bayerisches Rückkehrprogramm“ erarbeitet. Es ist zum 01.09.2019 in Kraft getreten. Dabei wurde auch ein besonderes Rückführungsprogramm für Afrika mit aufgenommen. Durch gezielte Anreize sollen freiwillige Ausreisen gesteigert werden. Das LfAR unterstützt damit auch die staatlichen und nichtstaatlichen Rückkehrberatungsstellen in Bayern bei ihrer täglichen Arbeit.
 
Im Rahmen der Rückkehrberatung wird der individuelle Bedarf der Rückkehrerinnen und Rückkehrer festgestellt und aus den verschiedenen „Förderbausteinen“ eine mögliche finanzielle Unterstützung ermittelt. Das „Bayerische Rückkehrprogramm“ stellt durch Reintegrationshilfen, einen Zuschuss zur Existenzgründung, medizinischer Unterstützung, die Übernahme von Gepäcktransportkosten, einen Wohnkostenzuschuss und vieles mehr, eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Förderprogrammen dar.
 
Durch das „Sonderprogramm für Afrika“ wird Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus den Staaten Afrikas in den ersten achtzehn Monaten nach ihrer Ausreise ein Zuschuss zur Lebensunterhaltssicherung in Höhe von monatlich 150,00 EUR (Kindern unter 18 Jahren 75,00 EUR) gewährt. Damit wird sichergestellt, dass ihnen in der Phase der Reintegration ein substantieller Beitrag zur Deckung der Kosten des täglichen Bedarfs etwa für Wohnung oder Lebensmittel zur Verfügung gestellt wird.  
 
Seit 2019 konnten insgesamt 245 Personen bei ihrer Rückkehr  in den Benin, in die Demokratische Republik Kongo, die Republik  Côte d´Ivoire, nach Algerien, Ägypten, Äthiopien, Gambia,Kenia, Mali, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Swasiland, Tansania, Togo, Tunesien und Uganda unterstützt werden.  
 
Diese Hilfe haben die geförderten Personen als sehr wichtig für den Neustart im Herkunftsland bewertet. Die bayerischen Rückkehrberaterinnen und -berater betrachten das Förderprogramm als große Hilfe für ihre Arbeit. Infolgedessen hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration der Verlängerung des „Sonderprogramms für Afrika“ bis zum 31.12.2021 zugestimmt.