03.09.2021 - 13/2021

Rückblick auf drei Jahre LfAR

Am 18. April 2018 wurde vom Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im Rahmen seiner Regierungserklärung angekündigt, die Kompetenzen im Bereich Rückführungen in Bayern in einer Behörde zu bündeln. Auch im Bayerischen Asylplan wurden weiteren Schwerpunkte des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen definiert.
Am 1. August 2018 hat das LfAR als neue Landesoberbehörde seine Arbeit begonnen und die bayernweite Koordinierung im Bereich Rückführung übernommen.

Aufbau von zwei neuen Dienstsitzen

Das neue Landesamt bekam zwei Dienstsitze: So wurden jeweils in München als auch in Manching Räumlichkeiten ertüchtigt, um für insgesamt rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein modernes Arbeiten zu ermöglichen. In München nutzte man zunächst noch Büros der Regierung von Oberbayern konnte aber Ende 2020 in ein neues Dienstgebäude umziehen. In Manching fand man auf dem Areal des dortigen ANKER ein leerstehendes Gebäude. Nun stehen an beiden Standorten ansprechende Räumlichkeiten zur professionellen Arbeit zur Verfügung.

Personeller Aufwuchs

Der Aufbau der neuen Behörde begann mit dem beim Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gebildeten Aufbaustab. Dieser bildete im August 2018 mit nur einer Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den personellen Grundstock des LfAR, welcher mit der Übernahme zusätzlicher Aufgaben und Kompetenzen auf das heutige Maß wuchs. In den drei Abteilungen des LfAR arbeiten nun 141 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich mehrerer Verbindungsbeamter der Bayer. Polizei. Aber auch im Bereich der Leitung des LfAR waren Veränderungen zu verzeichnen. Nachdem sich Thomas Hampel als „Gründungspräsident“ nun anderen Aufgaben widmet, wurde im Jahr 2020 Axel Ströhlein zum neuen Präsidenten ernannt. Der Posten der Vizepräsidentin wurde 2019 mit Anette Lenz besetzt.

Übernahme des ausländerrechtlichen Schubwesens von der Bayerischen Landespolizei

Nach einer ersten halbjährigen Aufbauphase begann schon im Januar 2019 schrittweise die Übernahme der Aufgaben von der Polizeiinspektion Schubwesen des Polizeipräsidium Oberbayern Nord, die bis zu diesem Zeitpunkt für den operativen Vollzug von Rückführungen zuständig war. Ein Jahr später wurde die Gesamtverantwortung von jährlich rund 10.000 Rückführungsvorgängen, vom Zeitpunkt der Stellung eines Ersuchens auf Abschiebung bis zum Abschluss der Maßnahmen durch das LfAR vollständig übernommen. Zusätzlich dazu wurde unter Federführung des LfAR die Verantwortung zur Weiterentwicklung und letztendlich Übernahme der Bayerischen Asylsoftware (BayAS) vorangetrieben. Mit dem Pilotbetrieb des Moduls Schubwesen im Mai 2019 war die Basis für eine elektronische Antragstellung durch die Zentralen Ausländerbehörden geschaffen. Nunmehr wurden verschiedenste Module realisiert die eine digitale und verlustfreie Informationsverarbeitung ermöglichen.

Organisation von „Bayernchartern“

Mit dem Ministerratsbeschluss zum „Bayerischen Asylplan“ wurde das LfAR zudem beauftragt, eigene Bayerische Abschiebungsflüge zu organisieren und durchzuführen. So startete die erste eigenverantwortliche Sammelabschiebung im August 2018 vom Flughafen München. Um flexibler auf etwaigen Bedarf zeitnaher Rückführungen in bestimmte Zielländer reagieren zu können, wurde zudem der Flughafen Nürnberg für die Anforderungen beim Vollzug von Rückführungsmaßnahmen ertüchtigt, sodass seit September 2019 auch von dort Abschiebungsflüge durchgeführt werden können. Insgesamt starteten seit Gründung des LfAR elf „Bayerncharter“ mit 244 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen an Bord. Die Zentralstelle Task Force – deutschlandweit einzigartig Ein Alleinstellungsmerkmal ist die Zentralstelle Task Force des Landesamts: Ziel ist eine schnelle und konsequente Aufenthaltsbeendigung von erheblich straffälligen ausländischen Personen. Was im Jahr 2018 mit zwei Verbindungsbeamten der Bayerischen Polizei begann, ist nun ein vielköpfiges und vielschichtiges Team. Neben den Verbindungsbeamten arbeiten hier Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Rechtswissenschaften, des Ausländerrechts, der Unterbringungsverwaltung und der Islamwissenschaften zusammen. Durch die enge, überbehördliche Vernetzung und Zusammenarbeit konnten mittlerweile 177 Straftäter (Stand: 09.08.2021) erfolgreich abgeschoben werden.

Betrieb der Abschiebungshafteinrichtungen

Eine weitere Aufgabe des LfAR ist der Betrieb der Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München. Zunächst wurde temporär die Wartungshalle des Hangar 3 des Flughafens München angemietet, wodurch 30 Haftplätze geschaffen werden konnten. Nach dem Ende des ursprünglichen Mietvertrags erfolgte im Januar 2020 die Verlagerung des Haftbereichs mit einer Containerlösung auf Außenflächen des Hangar 3. Derzeit ist die Inbetriebnahme einer neuen kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung für das 4. Quartal 2021 in Vorbereitung. Grundsätzlich können dann 20 Abschiebungshäftlinge und 29 Personen in der Transiteinrichtung aufgenommen werden. Corona – Pandemie – Herausforderung auch für das LfAR Insbesondere in den letzten 1 ½ Jahren stand das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) beim Thema Abschiebungen, aber auch der freiwilligen Rückkehr vor erheblichen Herausforderungen. Die weltweite Corona-Pandemie führte zu großen Einschränkungen in Deutschland aber auch in vielen Herkunfts- und Zielländern. Von Anfang an, noch vor der eigentlichen Übernahme des Schubwesens, hat das LfAR die Digitalisierungsthemen vorangetrieben. Insbesondere mit Beginn der Pandemie arbeitete man mit Hochdruck weiter an der technischen Optimierung von Prozessen und der Etablierung neuer Arbeitsmethoden. So war es – wenn auch in geringerem Umfang – möglich, im Lockdown freiwillige Ausreisen zu unterstützen und notwendige Rückführungen durchzuführen. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Aufenthaltsbeendigung von Personen, die polizeilich in Erscheinung getreten waren. Rund 57 Prozent aller Rückgeführten gehörten 2020 diesem Personenkreis an. Nachdem die meisten Zielländer mittlerweile die Vorlage eines aktuellen, negativen PCR-Test-Ergebnisses verlangen, hat das LfAR drei Schnelltestgeräte beschafft, um damit insbesondere auch im Rahmen von Sammelabschiebungsmaßnahmen eine Testung am Flugtag sicherzustellen. Damit kann in der aktuellen Situation der Organisationsaufwand für alle an der Abschiebung beteiligten Behörden minimiert werden.

Zahlen, Daten, Fakten – im Überblick

Abschiebungen: 3.545 (2019) – 1.558 (2020)
Freiwillige Ausreisen: 11.428 (2019 – 7.998 (2020)
Passersatzpapiere erlangt: 1.709 (2019) – 978 (2020)
Sammelabschiebungen: 80 (2019) – 67 (2020)
Abschiebungen der Z-Task Force: 74 (2019) – 129 (2020)
Zugänge in die AHE: 305 (2019) – 75 (2020)