10.02.2021 - 05/2021

Bundesweite Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Münchner Flughafen durchgeführt

-Darunter zwölf Straftäter aus Bayern-
 
Gegen 21 Uhr startete gestern Abend eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammen mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) gecharterte Maschine vom Flughafen Franz-Joseph-Strauß in München.  Hierbei wurden zwölf afghanische, männliche Staatsangehörige aus Bayern rückgeführt. Sämtliche von ihnen waren bereits als Straftäter polizeilich in Erscheinung getreten.


Erfolgreicher Einsatz der Zentralstelle Task Force des LfAR  
 
Im Rahmen der Sammelabschiebung wurden unter Federführung der Zentralstelle Task Force des Landesamtes für Asyl und Rückführungen (LfAR) in enger Kooperation mit den zuständigen Zentralen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei und den Justizbehörden auch zwei afghanische Mehrfach- und Intensivtäter aus Bayern rückgeführt. Sie waren wegen schwersten Sexualverbrechen an Kindern und Jugendlichen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.   
 
Weitere Straftäter abgeschoben
 
Zehn weitere Personen waren unter anderem wegen Vergewaltigung, schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstahls polizeilich in Erscheinung getreten.

Alle der aus Bayern rückgeführten Personen wurden direkt aus der Haft an den Abflughafen verbracht.  
 
Abschiebungen auch während der Corona-Pandemie möglich
 
Die Bundesregierung hat ausdrücklich bestätigt, dass Abschiebungen nach Afghanistan vollzogen werden können.
Vor der Abschiebung wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den zuständigen Ausländerbehörden umfassend die Gesamtsituation in Afghanistan, aber auch die spezifischen Lebensumstände betrachtet.
 
Einzig das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verfügt über die nötige Fachkompetenz, die Situation in den Herkunfts- und Zielländern von schutzsuchenden Personen einzuschätzen und auf dieser Grundlage auch die Möglichkeit der medizinischen Versorgung in diesen Ländern zu beurteilen.  
Das LfAR hat hierbei auf die Entscheidungspraxis des BAMF keinen Einfluss und ist gesetzlich an dessen Entscheidung gebunden.
 
An der rechtlichen Bewertung durch die derzeitige Sonderlage aufgrund des „Coronavirus“ ändert sich aus bayerischer Sicht grundsätzlich nichts. Für die Funktionsfähigkeit des Rechtstaates ist es von herausgehobener Bedeutung, dass der Vollzug der geltenden Gesetze auch in gesellschaftlichen Sonderlagen wie der aktuellen „CoronaPandemie“ verlässlich sichergestellt ist. Der Vollzug von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ist deshalb grundsätzlich weiterhin möglich. Selbstverständlich werden hierbei die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen strengstens beachtet und umgesetzt.  
 
Beteiligung von insgesamt zwölf Bundesländer
 
Neben Bayern beteiligten sich an der Sammelabschiebung auch noch  Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, das Saarland und Sachsen. Insgesamt konnten 26 Personen abgeschoben werden, davon 12 aus bayerischer Zuständigkeit.


 

Zusatz zur derzeitigen Situation in Afghanistan:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) teilte am 11.08.2021 mit, dass mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen der Sicherheitslage in Afghanistan Rückführungen nach Afghanistan zunächst ausgesetzt werden.

Derzeit besteht für die zuständigen bayerischen Ausländerbehörden keine tatsächliche Möglichkeit, vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan abzuschieben.

Planungen für anstehenden Rückführungen nach Afghanistan werden vorerst deshalb nicht weiter verfolgt.