13.02.2020 - 3/2020

Zehn Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Am Mittwoch wurden vom Flughafen Düsseldorf aus 13 Personen aus Bayern nach Kabul zurückgeführt – darunter zehn Straftäter

Gegen 21 Uhr startete gestern Abend eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über die zusammen mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) gecharterte Maschine vom Düsseldorfer Flughafen.
Ziel des Freistaats Bayerns war auch bei dieser Maßnahme die schnelle und konsequente Abschiebung von Straftätern.

Erfolgreicher Einsatz der Zentralstelle Task Force des LfAR

Im Rahmen der Sammelabschiebung wurden in enger Kooperation mit den zuständigen Zentralen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei und den Justizbehörden auch zwei ausländische Mehrfach- und Intensivtäter rückgeführt.
Einer von ihnen war in den vergangenen Jahren mehrfach an gefährlichen Körperverletzungen beteiligt. Gemeinsam mit drei weiteren Tätern, von denen einer bereits im Januar 2020 nach Afghanistan abgeschoben wurde, hatte er im Raum Würzburg knapp 40 Delikte begangen.
Verschiedene Medien hatten 2019 bereits über die Vorfälle in der Würzburger Innenstadt berichtet.
 

Straftäter verurteilt wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch

Weitere abgeschobene Straftäter verbüßten zum Teil mehrjährige Haftstrafen unter anderem wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern und gefährlicher Körperverletzung.
Insgesamt wurden 11 Personen aus Bayern direkt aus der Straf- bzw. Abschiebungshaft zugeführt.
 

Abschiebungen nach Afghanistan – laut Auswärtigem Amt möglich

Die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin haben ausdrücklich bestätigt, dass Abschiebungen nach Afghanistan ohne Einschränkung vollzogen werden können.
Vor der Abschiebung wurde von den zuständigen Ausländerbehörden umfassend geprüft, ob die jeweiligen Personen besondere Integrationsleistungen erbracht haben. Hierbei wurde in jedem Einzelfall sowohl die Gesamtsituation, als auch spezifische Lebensumstände betrachtet.

Die ausländerbehördlichen Entscheidungen wurden in der Regel auch durch Verwaltungsgerichte geprüft und als rechtmäßig bestätigt.

Darüber hinaus wurden alle abgelehnten Asylbewerber im Vorfeld umfassend über die organisatorischen und finanziellen Förderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer freiwilligen Ausreise beraten. Wenn die vollziehbar Ausreisepflichtigen ihrer Rechtspflicht zur Ausreise jedoch nicht nachkommen, sind die zuständigen Ausländerbehörden dazu verpflichtet, sie abzuschieben.
Neben Bayern und Nordrhein-Westfalen beteiligten sich auch die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein an dieser Sammelabschiebung.