09.01.2024

Neuauflage des „Bayerischen Rückkehrprogramms“

Zur nachhaltigen Reintegration bietet das neue „Bayerische Rückkehrprogramm“ freiwillig Ausreisenden seit dem 1. Januar 2024 weiterhin Unterstützungen bei ihrer Rückkehr und Reintegration. Es stellt somit einen wichtigen Baustein für den Neustart dar.

Im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung hat das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Bayerische Richtlinie zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland/aufnahmebereiten Drittstaat – kurz „Bayerisches Rückkehrprogramm“ – erarbeitet. Damit werden im Freistaat bereits gewährte Fördermöglichkeiten weiterhin zu einem einheitlichen „Bayerischen Rückkehrprogramm“ zusammengefasst.

Neben der Möglichkeit für einen Zuschuss zur Existenzgründung, medizinischer Unterstützung und weiteren Bausteinen bietet das „Bayerische Rückkehrprogramm“ mit der persönlichen Reintegrationshilfe seit 01.06.2022 nun allen Berechtigten auch eine pauschale Förderung für die ersten sechs Monate nach der Rückkehr. „Somit kann sichergestellt werden, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrern in der Phase der Reintegration ein fester monatlicher Beitrag zur Deckung der Kosten des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Mietwohnung oder Einrichtungsgegenstände zur Verfügung steht“, betont LfAR-Präsident Axel Ströhlein. Seit seinem Inkrafttreten konnten bereits 4.485 Personen (Stand: 30. November.2023) unterstützt werden.

Die bayerischen Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater betrachten das „Bayerische Rückkehrprogramm“ als eine große Hilfe für ihre Arbeit und bereits geförderte Personen bestätigten bei einer vom LfAR durchgeführten Umfrage, dass sich die Hilfen für einen Neustart als sehr wichtig erwiesen haben. Im Rahmen einer Beratung wird der individuelle Bedarf festgestellt und aus verschiedenen Bausteinen die mögliche Förderung ermittelt. Das „Bayerische Rückkehrprogramm“ ergänzt damit die aktuell bestehenden Programme, darunter REAG/GARP 2.0, StarthilfePlus und das JRS-Programm.