01.08.2022

4 Jahre LfAR: Vier Jahre landesweite Kompetenz im Bereich Rückführung und Freiwillige Rückkehr!

Vor vier Jahren, am 1. August 2018, hat das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) als neue Landesoberbehörde seine Arbeit begonnen und die bayernweite Koordinierung im Bereich Rückführung übernommen, um die Kompetenzen zu bündeln.

Teaserbild Collage 4 Jahre LfAR

Der Aufbau der neuen Behörde begann mit einem beim Bayerischen Innenministerium gebildeten Aufbaustab. Dieser bildete im August 2018 mit nur einer Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den ersten Grundstock des LfAR, welcher mit der Übernahme weiterer Aufgaben und zusätzlicher Kompetenzen auf das heutige Maß wuchs.

In der Gründungsphase unter dem ehemaligen Präsidenten Thomas Ham­pel wurden grundlegende Struk­tu­ren geschaffen, neue Aufgabenfelder über­nommen und bestehende Arbeits­ein­heiten – wie die Zentralstelle Ausländer­ex­tremismus, das Schubwesen und die Pass­ersatzbeschaffung – integriert.

Seit nun­mehr knapp zwei Jahren treibt Präsident Axel Ströhlein mit Vizepräsidentin Anette Lenz nun den Auf­bau des LfAR gemein­sam mit über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter voran.

Die Bayerische Staatsregierung verfolgt in der Asyl- und Migrationspolitik eine Politik der "Humanität und Ordnung". Das bedeutet auch: Ausländerinnen und Ausländer, die kein Bleiberecht in Deutschland haben und entgegen ihrer Rechtspflicht nicht freiwillig ausreisen, werden konsequent zurückgeführt.

Freiwillige Rückkehr

Zweifelsohne hatte und hat weiterhin die freiwillige Ausreise oberste Priorität. Deshalb fördert der Freistaat Bayern sie mit gezielten Anreizen wie einem eige­nen Baye­risch­en Rückkehrpro­gramm zusätzlich zu den bestehenden Bundes- und EU-Mitteln, flankiert von einem flä­chen­deckenden Netz an Beratungs­stel­len.

Das LfAR bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.

2022 (Stand: 30.06.2022) gab es trotz der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie 7.931 freiwillige Ausreisen. Davon wurden 621 finanziell gefördert (nach dem REAG/­GARP-Programm und/oder über das Bayerische Rückkehrprogramm). Auf dem Höhepunkt der corona-bedingten Einschränkungen des Reiseverkehrs im Jahr 2021 waren es 9.768 freiwillige Ausreisen, 1.396 davon auch finanziell gefördert.

Rückführung: Priorisierung Straftäter

Mit dem Ministerratsbeschluss zum „Bayerischen Asylplan“ vom 5. Juni .2018 wurde das LfAR beauftragt, eigene Abschiebungsflüge zu organisieren und durchzuführen. So startete die erste eigenverantwortliche Sammelabschiebung im August 2018 vom Flughafen München.

Der Fokus des LfAR liegt seit diesem Zeitpunkt auf der kon­se­quen­ten Rückführung von Personen, die poli­zei­lich in Erschei­nung getreten sind, so­wie von Straf­tätern, vor­ran­gig direkt aus der Strafhaft.

In der Task Force Straftäter arbeitet hierfür im Landesamt neben Verbindungsbeamten der Bayerischen Polizei ein Team aus Kolleginnen und Kollegen interdisziplinär zusammen. Durch die enge, überbehördliche Vernetzung und Zusammenarbeit konnten mittlerweile 262 Straftäter (Stand: Juni 2022) erfolgreich abgeschoben werden.

Ein Meilenstein in der Geschichte des LfAR: Bezug der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung

Zum Jahreswechsel von 2020 auf 2021 wurde die neue kombinierte Transit und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München in Betrieb genommen.

"Nach dem Prinzip‚ so viel Freiheit wie möglich, bei so wenig Einschränkungen wie nötig, geht es uns bei der kombinierten Transit und Abschiebungshafteinrichtung darum, den Vollzug so human wie möglich und unter bestmöglichen Bedingungen für die hier unterbrachten Personen zu gestalten", betonte Präsident Axel Ströhlein

Zur Sicherung der Abschiebung stellt Bayern mit insgesamt 301 Plätzen in den verschiedenen Einrichtungen des Innenministeriums und der bayerischen Justiz derzeit damit rund ein Drittel der aktuell bundesweit vorhandenen Abschiebungshaftplätze.

"Die An­ordnung von Abschie­bungshaft vor der Abschiebung ist jedoch immer ultima ratio. Denn viele Ausreise­pflichtige ver­suchen sich der Abschiebung zu entziehen oder tauchen unmittelbar vor ihrer Abschie­bung sogar unter," so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.

Videobotschaft des Staatsministers Joachim Herrmann